BaFin18. Mai 2015 | 17:47 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Finanzaufsicht BaFin warnt: 4 Banken am Online-Pranger


Während des monatelangen Ringens um das unlängst verabschiedete Kleinanlegerschutzgesetz sah sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) häufig dem Vorwurf mangelnder Transparenz und Eigeninitiative ausgesetzt. Felix Hufeld (53), der im März 2015 die Präsidentschaft der BaFin von Elke König übernahm, wollte sich fehlenden Aktionismus nicht weiter vorwerfen lassen und ließ einen Online-Pranger einrichten. Bereits am ersten Tag veröffentlichte die BaFin vier Maßnahmen, die gegenüber Instituten und deren Geschäftsleitern verhängt wurden.

 

Bereits seit 2002 informiert die BaFin in unregelmäßigen Abständen mit Verbrauchermitteilungen die Öffentlichkeit über unerlaubte Geschäfte, Marktmanipulation und Anordnungen gegenüber Finanzdienstleistern, wie der Rückabwicklung von Investmentmodellen. Zuletzt berichtete die Finanzmarktaufsicht beispielweise über die Anordnung zur Einstellung und Abwicklung eines unerlaubten Einlagen- und Kreditgeschäfts der Dresdner EquiCon Investment GmbH.

 

BaFin-Präsident Felix Hufeld (53)BaFin-Präsident Felix Hufeld (53)

 

Die Auswahl, ob und was veröffentlicht wird, obliegt seit 12 Jahren grundsätzlich der Aufsichtsbehörde selbst. Insbesondere in der Anfangszeit des öffentlichen Registers gab sich die Bundesanstalt vor allem schmallippig.

Nach der ersten Meldung am 11. Juni 2002, die sich an Kunden der BkmU Bank AG richtete, vergingen beinahe zwei Jahre, bis die nächsten beiden Mitteilungen online veröffentlicht wurden. Am 26. Februar 2003 wurde der Kleindienst AG ein Übernahmeangebot untersagt und am 24. Mai 2004 vor gefälschten venezolanischen Wertpapieren gewarnt.

Und auch in den nächsten Jahren nahm das Informationsbedürfnis der BaFin nicht wirklich an Fahrt auf. 2005 informierte die Finanzaufsicht in zwei Mitteilungen die Öffentlichkeit über Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher. Nach drei Mitteilungen im Jahr 2006 folgten dann fünf Verbraucherwarnungen im Jahr 2007. Im folgenden Jahr wurden immerhin sieben Mal, im Jahr 2009 sogar acht Mal von der BaFin gewarnt.

Ab 2010 wurden die Warnmeldungen auf der Homepage der BaFin ernsthaft gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Insgesamt warnte die BaFin in 18 Verbrauchermitteilungen vor Anbietern wie der Quantum Leben, die 2010 erstmals Probleme mit der deutschen Finanzmarktaufsicht bekam. Im nächsten Jahr stieg die Anzahl der Verbrauchermitteilungen erneut auf insgesamt 34 Einträge, nur um im Jahr 2012 erneut auf durchschnittlich eine Warnung pro Monat zu fallen.

2013 stieg die Anzahl der BaFin-Warnungen erneut auf 23, im Jahr 2014 sogar auf 32 Mitteilungen. Bis zum Stichtag 12. Mai 2015 wurden dieses Jahr bereits rekordverdächtige 16 Mitteilungen veröffentlicht.

Aufgrund der heute angelaufenen Transparenzoffensive wird das Publikum in Zukunft deutlich früher und besser informiert.

 

Als Aufsichtsbehörde hat die BaFin weitgehende Vollmachten zur Kontrolle und Überwachung von Anbietern und Dienstleistern der Finanzbranche. Seit dem 18. Mai 2015 werden neuerdings in einem Register Maßnahmen, die die BaFin “gegenüber Instituten oder Geschäftsleitungen verhängt”, öffentlich zugänglich gemacht.




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