Filmfonds VIP 324. November 2014 | 10:11 | Lesedauer ca. 7 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Filmfonds VIP 3: BGH bestätigt Schmuh mit Bankgarantie


Der in Berlin Kladow lebende Kaufmann Andreas Schmidt (53) kämpfte für seinen guten Ruf in Sachen Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG (Filmfonds VIP 3) in Liquidation aus Grünwald (Bavariafilmplatz 7) bis zum Bundesgerichtshof, verlor und gilt seit 2008 als vorbestrafter Betrüger.

 

Nach zehn Jahren Laufzeit wurde der Filmfonds zum Ende 2011 planmäßig aufgelöst. Im Jahr 2012 wurden laut Geschäftsbericht 189,25 Millionen Euro an die rund 5.000 Gesellschafter zurückbezahlt, das entspricht 85 Prozent der Einlagen.

Die Anleger waren nicht nur wegen der fehlenden 15 Prozent ihrer Einlagen sauer. Sie hatten die Fondsanteile vor allem als Steuersparmodell gekauft, da die Verluste aus dem Filmgeschäft ihre Steuerlast gegenüber dem Fiskus erheblich senken sollten und man im Alter mit Lizenzeinnahmen aus den Filmproduktionen ein zusätzliches Einkommen hätte.

Daraus wurde nichts, weil sie Fondsinitiator Andreas Schmidt betrogen hatte, indem er 80 Prozent der Gelder nicht in die Filmproduktion, sondern an die Commerzbank AG für eine Schuldenübernahme gezahlt habe.

Diese Schuldenübernahme galt aber nicht für das Eigenkapital der Anleger, sondern lediglich für die Fondsgesellschaft. Sie war auf gar keinen Fall eine Bankgarantie, die die Bank abgegeben hatte, sondern einfach nur Festgeld, das von den Anlegergeldern bei der Bank für Schulden des Fonds hinterlegt wurde.

Für diesen Schmuh mit einer falschen Bankgarantie gab es nun ebenfalls vom BGH ein Musterurteil, das den Kaufmann Andreas Schmid als Initiator des Fonds, Inhaber der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH aus dem Bavariafilmplatz 7 in Grünwald und als damaligen Geschäftsführer der VIP Vermögensberatung München GmbH an selber Stelle in arge Regressnöte wegen zivilrechtlicher Ansprüche in Millionenhöhe bringen könnte. Die betroffene Bank kam erst einmal davon, aber in der Bankenhaftung gab der BGH einen bedeutsamen Hinweis:




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