Expert Plus GmbH24. Juni 2015 | 17:56 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteurin CR

Expert Plus GmbH insolvent – “Zensurkanzlei” Schertz Bergmann blamiert!


Vor knapp einem Jahr, im September 2014, warnte GoMoPa.net mehrfach vor den Queensgold-Goldinvestments der Expert Plus GmbH. Doch Expert-Plus-Geschäftsführer Stefan Kessler (40) aus Berlin-Wilhelmsruh nahm die Kritik nicht zum Grund seine Produkte zu überdenken und im Interesse der Anleger zu verändern, sondern beauftragte die als “Zensur-Kanzlei” verschrienen Schertz Bergmann Rechtsanwälte damit, GoMoPa.net mundtot zu machen. Einige Prozesse und einen Rückabwicklungsbescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) später, ist die Expert Plus GmbH insolvent und die geschädigten Anleger hoffen auf eine Rückzahlung der sichergestellten Vermögenswerte.

 

Normalerweise vertreten die Rechtsanwälte Professor Dr. Christian Schertz und Simon Bergmann deutsche und internationale Prominenz gegen unliebsame Berichterstattung und die Veröffentlichung von Papparazzi-Fotos. Gerne werben die beiden Juristen mit Mandanten wie Chris O’Neill, Prinzessin Madeleine und Prinzessin Leonore aus Schweden, der Schlagersängerin Helene Fischer oder der Sportlerin Claudia Pechstein.

 

Professor Dr. Christian Schertz zensiert für dubiose Graumarkt-Akteure das Internet, Screenshot: Anne Will

Professor Dr. Christian Schertz zensiert für dubiose Graumarkt-Akteure das Internet, Screenshot: Anne Will

 

Doch die Kanzlei hat auch eine andere, dunklere Seite. Die Juristen der Kanzlei Schertz Bergmann vertreten nämlich in großem Stil Mandanten aus dem Grauen Kapitalmarkt, der vor allem für Lug, Betrug und Milliardenschäden bekannt ist. Besonders angetan scheinen die beiden Star-Juristen Schertz und Bergman zu sein, wenn Mandaten auf der Schwelle stehen, die halbseidene Geschäfte mit Anlegergeldern vollführen und gleichzeitig im Visier kritischer Journalisten stehen.

Selbstverständlich übernehmen die Kanzleichefs Professor Dr. Christian Schertz und Simon Bergmann, die sich nicht nur gerne im Ruhm von Prominenten sonnen, sondern auch kaum eine Gelegenheit auslassen, um in Talkshows und Fernsehsendungen die Werbetrommel für ihre “Zensurdienstleistungen” anzubieten, die sie politisch korrekter als “Persönlichkeitsschutz” bezeichnen, die Mandate nicht persönlich.

Die schmutzige Aufgabe, halbseidene Gestalten aus dem Grauen Kapitalmarkt zu vertreten, delegieren die beiden Kanzleichefs Schertz und Bergmann lieber an ihre Mitarbeiter.

 

Vor allem der ehemalige Schertz-Bergmann-Anwalt Felix Zimmermann musste die unangenehmen Fälle übernehmen – und verlor dabei offensichtlich die Freude an der Juristerei. Seit Februar 2015 hat Zimmermann die Seiten gewechselt und arbeitet als Volontär für das ZDF.

Kurz vor seiner Kündigung hatte Zimmermann noch erfolgreich im Namen der Expert Plus GmbH und des Geschäftsführers Stefan Kessler gegen GoMoPa.net geklagt und durchgesetzt, dass Warnungen über das Queensgold-Produkt teilweise geschwärzt werden mussten. Sehr zur Freude des Queensgold-Vertriebs, der dadurch weiter Gelder bei ahnungslosen Kleinanlegern einsammeln konnte. Bis die BaFin am 25. Februar 2015 dem Treiben ein Ende setzte und die vollständige Rückabwicklung aller Queensgold-Verträge anordnete.

In einer Verbrauchermitteilung vom 24. April 2015 teilt die BaFin mit:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Expert Plus GmbH, Berlin, mit Bescheid vom 25. Februar 2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Expert Plus GmbH nahm Publikumsgelder entgegen, um damit Gold zu erwerben. Sie versprach bei Vertragsschluss den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis. Die Expert Plus GmbH betreibt hierdurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Expert Plus GmbH hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen den Bescheid der BaFin eingelegten Widerspruchs beantragt. Das Gericht hat den Antrag mit Beschluss vom 9. April 2015 abgelehnt.

Bis Ende Mai hatten einige Anleger der Expert Plus GmbH noch die Hoffnung, mit einem blauen Auge aus dem Investment zu kommen, und zeitnah das eingelegte Kapital zurück zu erhalten.

 




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