Die Deutsche Bank habe sich “im Rahmen der Übernahme der Postbank stets korrekt verhalten. Entsprechende Klagen sind unserer Überzeugung nach unbegründet”, ließ sie den SPIEGEL kürzlich wissen.
Institutionelle als auch private Anleger aus aller Welt fühlen sich jedoch übervorteilt. Es geht um Schadensersatzansprüche von bis zu 1,6 Milliarden Euro.
![Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger LL.M. (Wellington) aus Berlin Mitte (Leipziger Platz 9) © SSMA.de](http://gomopa.io/wp-content/uploads/2017/02/GoMoPa.NET_1602557991355295318.jpeg)
Denn die Deutsche Bank speiste die Minderheitenaktionäre mit ihrem Übernahmeangebot im Jahr 2010 mit lediglich 25 Euro pro Aktie ab, während der damalige Deutsche Bank Chef, der Schweizer Josef Ackermann, am 12. September 2008 im Post-Tower in Bonn bei der Übernahme-Ankündigung bereit war, schon mal für die ersten Aktien 57,25 Euro pro Aktie zu bezahlen. Das war mehr als der damalige Börsenkurs von 40 Euro.
Doch dann kam die Lehman-Krise. Und die Deutsche Bank achtete scheinbar zwei Jahre lang penibel darauf, dass sie bei ihren gezielten Postbank-Aktienkäufen nicht über die magische Grenze von 30 Prozent Anteil an der Postbank AG kam, ab der sie zu einem Übernahmeangebot gegenüber den übrigen Postbank-Aktionären nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum Durchschnittspreis der letzten drei Monate verpflichtet ist. Erst, als der Kurs der Postbank-Aktie im Keller war, kam es zum Übernahmeangebot für die anderen Aktionäre nun zum Schnäppchenpreis.
Die Minderheitenaktionäre fordern die Differenz zwischen 25 Euro und den 57,25 Euro als Nachzahlung ein und haben scheinbar gute Karten. Denn Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Partnerin der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin-Mitte (Leipziger Platz 9), kann ihrer Meinung nach beweisen, dass die Deutsche Bank auch schon als Minderheits-Aktionär seit 2008 bei der Postbank durchregiert haben soll, weshalb sie schon 2008 gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wäre, ein Übernahmeangebot für die übrigen Postbank-Aktionäre abzugeben.
Insgesamt will die Anwältin bei 32 Kreditentscheidungen den Einfluss der Deutschen Bank nachweisen können.
Sie ist sich dabei so sicher, dass sie einen Prozess gegen die Deutsche Bank nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) durchzieht. Die Entscheidung wäre dann für alle klagenden Investoren anwendbar.
Fünf von zehn dafür nötigen Klagen hat Radtke-Rieger schon beim Landgericht Köln eingereicht. Weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Der zuständige Richter zeigt sich nicht abgeneigt und gab folgenden schriftlichen Hinweis:
Es ist damit zu rechnen, dass noch weitere Personen gleichgelagerte Ansprüche geltend machen werden.
Deshalb, so der Richter weiter, sei es
erwägenswert, ein Musterverfahren einzuleiten.
Radtke-Rieger und ihre Kollegen haben sich mit der US-Kanzlei Hausfeld
zusammengetan. Man will auch internationale Postbank-Anleger für die Klage gegen die Deutsche Bank begeistern.
Hausfeld hat gerade 20.000 Kläger gegen VW wegen des Dieselabgas-Skandals aktiviert, bei dem die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB im Herbst 2015 eine der ersten Aktionärsklagen eingereicht hatte, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.
Radtke-Rieger beruft sich auf Entscheidungen des Kreditausschusses der Postbank, die den Einfluss der Deutschen Bank als Mutterkonzern der Postbank seit 2008 “eindeutig belegen” würden.