Steueroasen26. April 2013 | 14:29 | Lesedauer ca. 7 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

EU-Steueroasen: So geht es ganz legal!


Dass Österreichs Bankgeheimnis fällt, ist bis jetzt nur luftleere Spekulation, und auch Luxemburg wird ab 2015 bei den Konten von Ausländern maximal die Zinseinkünfte preisgeben. Für kleine Kontobesitzer, Aktienzocker, Fondsemittenten oder Millionäre; für Großkonzerne oder mittelständische Unternehmer wird es in der EU weiterhin vielfältige und vor allem legale Möglichkeiten geben, um Steuern zu sparen. Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net zeigt auf, wie man unter Ausnutzung einiger lukrativer Steuersätze in der EU als Privatmann oder Firmenbesitzer mehr im Portemonnaie oder auf der Bank in einer der Steueroasen behält.

 

Die Steueroasen im EU-Gebiet ergeben sich unter zwei Voraussetzungen: Ein starkes Bankgeheimnis oder sehr niedrige Unternehmenssteuern. Erstere sind folgerichtig vor allem für Privatpersonen interessant, letztere für Unternehmer.

1. Das private Auslandskonto – Anonymität geht doch:

Österreich und Luxemburg waren die einzigen beiden EU-Staaten, die die Zinsrichtlinie nicht automatisch umsetzten. Für Sie galten die Ausnahmen, entweder der Datenübermittlung oder einen anonymen Quellensteuerabzug von 35 Prozent zuzustimmen. Am einfachsten ist ein luxemburgisches Giro-Konto bei der ING Diba Luxemburg eröffnet, denn das geht online! Alles was man braucht, ist eine E-Mailadresse zum kommunizieren. Praktisch ist auch, dass es sich um ein reines Online-Konto handelt und keine Gänge zur Bank nötig sind. Die Abgeltungssteuer liegt in Deutschland bei nur 25 Prozent, ist also wesentlich geringer als der Quellensteuersatz, aber manch einem ist das die Anonymität ja wert. Denn die Daten von Kontoinhabern werden zwar erhoben, aber nicht weitergeleitet.

Die Regelung beschränkt sich sowieso schon nur auf grenzüberschreitende Zinsen und Erlöse aus dem Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere. Alle übrigen Einkünfte aus Kapitalanlagen werden von der Richtlinie bisher nicht berührt. Derzeit wird in der EU diskutiert, diese Richtlinie genau auf diese anderen Kapitaleinkünfte auszuweiten, und just an diesem Punkt beginnt Luxemburg, kleine Löcher in sein Bankgeheimnis zu schlagen. Ab dem 1. Januar 2015 wird Luxemburg die Richtlinie so umsetzen, wie sie derzeit ausgestaltet ist. Die für Herbst geplante Erweiterung der Zinsrichtlinie auf Dividenden und Veräußerungsgewinne übernimmt das Großherzogtum nicht. Und Depots könne in Luxemburg durch wenig Aufwand so gestaltet werden, dass sie von der Zinsregelung dann nicht erfasst werden. Eine Win-Win-Situation für Luxemburgs Bankgeheimnis und die EU, die sich nun damit schmücken kann, Luxemburg überzeugt zu haben.

Deutschland und Luxemburg haben übrigens ein DBA, das allerdings nicht in Kraft getreten ist. Bleibt Österreich, das nun als letzte Bankgeheimnisbastion unter starkem Druck der EU-Länder steht.

Luxemburg ist Mekka für Aktiengewinne:




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