Bei der gestrigen Informationsveranstaltung der EGI-Fonds Euro Grundinvest am Münchner Hauptbahnhof wäre Fondsmanager Sven Donhuysen (45) aus der Schweiz um ein Haar verhaftet worden.
Gleich zu Beginn der Veranstaltung gegen 11 Uhr im Fünfsterne Le Meridien Hotel ging ein Gerichtsvollzieher mit einem zivilen Haftbefehl vor rund 150 anwesenden Gästen auf Donhuysen zu: “Würden Sie bitte mal nach draußen mitkommen.”
Die angestellte Rechtsanwältin Eva Brehm von der Münchner Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, die gemeinsam mit ihrem angestellten Kollegen Robert D. Buchmann etwa 300 EGI-Anleger vertritt, hatte den Gerichtsvollzieher zur Veranstaltung mitgebracht.
Anwältin Brehm begründete den Schritt gegenüber dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net so:
Wir haben bereits eine Vielzahl vollstreckbarer Urteile für unsere Mandanten gegen diverse Euro Grundinvest Gesellschaften auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erstritten. Freiwillige Zahlungen erfolgen von Seiten der Euro Grundinvest jedoch nicht mehr. Inzwischen ist eine große Summe offen.
Zu den vom Gerichtsvollzieher angesetzten Terminen, bei denen Herr Donhuysen als Verantwortlicher der Euro Grundinvest Gesellschaften Auskunft über die vorhandenen Vermögensgegenstände hätte geben sollen, ist dieser nie erschienen. Angeblich war er krank.
Die Vermögensauskunft hätte dazu dienen sollen, eine zuverlässige Übersicht zu erhalten, ob und wo Pfändbares zu holen ist, insbesondere, wo der Schuldner sein Konto führt usw. Dass diese Versicherung “eidesstattlich” erfolgt, hat einen wichtigen Grund: Wissentliche Falschangaben führen zu einer strafrechtlichen Verfolgung.
Darüber, weshalb Herr Donhuysen, der doch immer wieder beton, um größtmögliche Transparenz bemüht zu sein, sich weigert, eine Vermögensauskunft an Eides statt abzugeben, kann nur gemutmaßt werden. Transparent erscheint dieses Verhalten des Herrn Donhuysen jedoch nicht. Um Herrn Donhuysen nicht aus seiner Verantwortung zu lassen, haben wir daher einen zivilrechtlichen Haftbefehl gegen Herrn Donhuysen erwirkt, um ihn über diesen Weg zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bewegen.
Bei dem ausgestellten zivilen Haftbefehl ging es bei Zwangsvollstreckung für einen Genussrechteinhaber der Euro Grundinvest AG lediglich um knapp 6.000 Euro. Aber nicht mal die musste Sven Donhuysen nun bezahlen. Ihm blieb auch ein Gefängnisaufenthalt zur Beugung erspart.
Denn Sven Donhuysen hatte im Herbst 2016 die Insolvenz für die Gründungs-, Management- und Treuhandgesellschaften der EGI-Fonds 15, 17, 18 und 20 beantragt, die für 70 Millionen Euro seit 2011 eingesammelten Kommanditkapitals gerade stehen müssten.
Auch hinsichtlich der Euro Grundinvest AG, die für 23 Millionen Euro Genussrechtskapital der Anleger verantwortlich ist, wurden von Herrn Donhuysen Insolvenzantrag gestellt.
Hinsichtlich keiner der Gesellschaften wurde das Insolvenzverfahren bislang jedoch eröffnet, so dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an sich weiterhin möglich sin, auch eine Vermögensauskunft hätte ohne weiteres erteilt werden können.
Nun hat sich Herr Donhuysen jedoch hinsichtlich der Euro Grundinvest AG ganz kurz vor der Informationsveranstaltung am 21.02.2017 aus der Schusslinie genommen, indem ein Beschluss erwirkt wurde, der besagt, dass alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nun erst einmal einzustellen sind. Dieser gerichtliche Beschluss lag vor der Informationsveranstaltung auch dem Gerichtsvollzieher noch nicht vor.
Kaum war Donhuysen der Verhaftung entronnen, droht ihm mit einem anderen Urteil neues Ungemach: