MIFA AG28. August 2014 | 11:33 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteur GS

Die beiden Übel für die MIFA AG-Anleihe Gläubiger


Die Käufer der vor einem Jahr aufgelegten 25 Millionen Euro Anleihe von Deutschlands einzigem börsennotierten Fahrradhersteller MIFA AG aus Sangerhausen in Sachsen-Anhalt können im Augenblick nur noch zwischen zwei Übeln wählen.

 

Übel Nummer 1: Hat ein Anleger beispielsweise im August 2013 für rund 10.000 Euro 100 Inhaberschuldverschreibungen kaufen können, so bekommt der Inhaber heute im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse lediglich 3.380 Euro, also nur noch rund 34 Prozent.

Übel Nummer 2: Im September 2014 sollen die Anleihegläubiger in einem Abstimmungsverfahren ohne Versammlung einem Sanierungsplan zustimmen, der den Nominalwert der Anleihe von derzeit 25 Millionen um 60 Prozent (15 Millionen Euro) auf nur noch 40 Prozent (10 Millionen Euro) absenkt. Der Anleger mit 100 Inhaberschuldverschreibungen bekäme am Ende der Laufzeit für den Nominalwert von 10.000 Euro nur noch rund 4.000 Euro.

Die Zinsen werden natürlich auch nur noch auf die dann übrig gebliebenen 40 Prozent des Nominalwertes gezahlt.

Des Weiteren soll der Rückzahlungstermin nicht mehr der 12. August 2018 sein. Die ursprüngliche Laufzeit von 5 Jahren soll um weitere 3 Jahre gestreckt werden. Neuer Rückzahltag soll dann der 12. August 2021 sein.

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