Die Deutsche Lichtmiete AG aus Oldenburg in Niedersachsen borgte sich von Privatanlegern und auch von institutionellen Anlegern Geld, um damit LED-Lampen aus eigener Produktion zu kaufen und diese dann an Industriekunden oder Gemeinden zu vermieten.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche der Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt.
Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle.
Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition.
Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die Zentrale Kriminalinspektion Oldenburg teilten dazu in einer gemeinsamen Presseerklärung mit:
Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren.
Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.
Vor diesem Hintergrund erließ das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften. Diese wurden am Mittwoch (8. Dezember 2021) durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt.
Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen,
heißt dies auch, dass die Wertpapierprospekte der Lichtmiete, insbesondere zur Deutsche Lichtmiete Energie-
EffizienzAnleihe 2027 (WKN: A3H2UH), in wesentlichen Punkten irreführend wären.
Hier heißt es im
Prospekt, dass bei Altverträgen beziehungsweise älteren Direktinvestments die “Wesentlichkeit” von Risiken, Forderungen
aus den Mietverträgen und/oder den Rückkaufverträgen nicht zu bedienen vom “Emittenten als gering eingeschätzt”
wird.
Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe
bestätigte in einer Pressemitteilung, dass am 8. Dezember 2021 eine Hausdurchsuchung in ihren
Betriebsräumen stattgefunden hat.
Alexander Hahn, Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG, erklärte: