BDO15. Februar 2021 | 13:17 | Lesedauer ca. 2 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Bilanzfälschung Fischerei Pescanova: Wirtschaftsprüfer BDO soll 126 Mio. Euro Regress bezahlen


Andrea Bruckner, Vorständin der Hamburger BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, konnte letztes Jahr dem stärkeren Konkurrenten PricewaterhouseCoopers GmbH einen dicken Prüfungs-Fisch abjagen, die J.P Morgan & Co. in Frankfurt.

 

Vorständin Andrea Bruckner aus München kündigte an, ab 2021 die Bücher der Bank in Deutschland prüfen zu dürfen. Ob BDO auch die Ausschreibungen von J.P. Morgan in anderen europäischen Ländern gewonnen hat, wurde nicht bekannt gegeben.

Möglich machte das die seit 2016 vorgeschriebenen Rotation.

 

Vorstand der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Hamburg © Ausriss aus Transparenzbericht 2020Vorstand der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Hamburg © Ausriss aus Transparenzbericht 2 ... mehrVorstand der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Hamburg © Ausriss aus Transparenzbericht 2020

 

Während Industrieunternehmen ihre Prüfer erst nach 20 Jahren endgültig wechseln müssen, beträgt die Dauer bei Finanzinstituten wie Banken und Versicherungen nur zehn Jahre.

Aber ein Dax30-Wirtschaftskonzern (von Adidas über Münchener Rück Versicherungsgesellschaft bis zu Wohnungsvermieter Vonovia) – das erklärte Ziel – ist allerdings noch immer nicht dabei.

Doch das will sie bald ändern, wie sie dem Frankfurter Finance-Magazin bereits im Frühjahr 2020 erzählte:

Um Dax-Mandate zu gewinnen, haben wir bewusst investiert und neue Kollegen an Bord geholt, um fachlich passend aufgestellt zu sein.

Man bewerbe sich zwar nur in bestimmten Branchen, aber dort sieht Bruckner ihr Unternehmen auf keinen Fall auf verlorenem Posten:

Der Markt ist auf der Suche nach Wirtschaftsprüfern, die so international und groß aufgestellt sind, dass sie Dax30-Konzerne prüfen können.

Ja, BDO, die Nummer 5 nach den BIG FOUR PwC, KPMG, EY und Deloitte, ist international aufgestellt – aber das wurde ihr gerade zum Verhängnis.

Wie der Kölner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Diplomkaufmann Dirk Hildebrandt in seinem WPwatch.de-Newsletter vor wenigen Tagen berichtete,
soll BPO bis zu 126 Millionen Euro Schadensersatz zahlen.

Spaniens höchstes Zivilgericht befand unter anderem BDO für schuldig, Konten des Fischereiunternehmens Pescanova gefälscht zu haben.

Die spanische Schwestergesellschaft von BDO wurde vom Audiencia Nacional, dem höchsten Strafgericht Spaniens, zur Zahlung eines Teils einer Strafe in Höhe von 126,8 Millionen Euro wegen ihrer Rolle im Bilanzskandal um die galicische Fischereifirma Pescanova verurteilt.

BDO kündigte bereits an, dass man alle Rechtsmittel gegen dieses Urteil ausschöpfen werde.

Schließlich sei man:

getäuscht worden und Opfer der von der Geschäftsleitung von Pescanova organisierten Machenschaften und Betrügereien geworden.

Der Kölner Wirtschaftsprüfer Dirk Hildebrandt kommentierte:

Na – das kommt einem ja bekannt vor: ähnlich argumentiert EY auch im Falle WIRECARD.

Es ist unklar, welchen Anteil der Entschädigung BDO im Falle eines Scheiterns der Berufung tragen muss, aber man geht davon aus, dass das Urteil im Hause BDO große Besorgnis ausgelöst hat.

BDO lehnte eine weitere Stellungnahme zu dem Urteil ab.

In dem 610seitigen Urteil befand die Audiencia Nacional BDO der Fälschung von Finanz- und Wirtschaftsinformationen für schuldig und stellte fest, dass sie wusste, dass Pescanova Konten gefälscht hatte, um seine Schulden zu verbergen.

Das spanische Gericht verurteilte den BDO-Partner, der die Testate von Pescanova unterzeichnet hatte, zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Auch hier wurde Berufung eingelegt. Nun denn…




Noch kein Mitglied?

Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert



Noch kein Mitglied?

Bleiben Sie informiert…
…jetzt registrieren!

Mit unserer Mitgliedschaft können Sie durch exklusive Informationen und die damit einhergehende Betrugsprävention bares Geld sparen.

Registrieren

Sie haben Einwände …
gegen Inhalte oder Aussagen eines Artikels ... ?

Sparen Sie sich Rechtsanwaltskosten und treten in Direktkontakt zu uns!

Direktkontakt

Nachdruck, Aufnahme in Onlinedienste sowie Internet und Vervielfältigungen auf Datenträger wie USB, CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch GoMoPa®. Nutzungsrechte sind ganz oder teilweise zu erwerben. © SECRETUM MEDIA LLC.

Fehler / Problem mit Artikel melden Artikel teilen Drucken

Bleiben Sie informiert…
…jetzt registrieren!

Mit unserer Mitgliedschaft können Sie durch exklusive Informationen und die damit einhergehende Betrugsprävention bares Geld sparen.

Registrieren

Schlagwörter:
Kategorien:

Kategorien zum Thema

GoMoPa-Newsletter

Zu den Artikeln

Nachrichten & Meldungen

Zu den Artikeln

Stichwörter zum Thema

Hauptkategorien

Private - Zugang

Zu den Artikeln

Kapitalanlagen

Zu den Artikeln

Versicherungen

Zu den Artikeln

Sonstiges

Zu den Artikeln