Expert Plus29. April 2015 | 17:41 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

BaFin verdonnert Expert Plus zur Rückabwicklung


Stefan Kessler (41) und Karsten Senß (37) haben alles getan, um unliebsame Berichterstattung über ihr Unternehmen Expert Plus und die windigen Queensgold-Goldsparpläne zu unterbinden. Mithilfe einer Berliner “Zensurkanzlei” gingen die umstrittenen Goldverkäufer monatelang juristisch gegen GoMoPa-Reportagen vor. Kein halbes Jahr später hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Expert Plus GmbH die sofortige Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

 

Am 10. September 2014 warnte GoMoPa.net erstmals vor Investments in das Queensgold Sparbuch. Die 2010 gegründete Expert Plus GmbH vertrieb die überteuerten Goldsparpläne als kostengünstige und sichere Alternative zum direkten Golderwerb und versprach Ersparnisse von bis zu 20 Prozent. Die Realität sah allerdings anders aus. Ein GoMoPa-Test zeigte, dass eine intransparente Kostenstruktur dafür sorgte, dass Goldbarren und Münzen bei Expert Plus deutlich teurer waren, als bei etablierten Goldhandelshäusern wie pro aurum oder am Bankschalter.

 

Queensgold-Sparbuch-Erfinder Stefan Kessler aus Berlin Wilhelmsruh plante vor der Rückabwicklungsanordnung der BaFin auch Queensgold Golf Cups "auf den angesagtesten und besten Golfcourts", auf denen man Persönlichkeiten aus der Finanz- und Versicherungsbranche treffen könne © XingQueensgold-Sparbuch-Erfinder Stefan Kessler aus Berlin Wilhelmsruh plante vor der Rückabwicklungsan ... mehrQueensgold-Sparbuch-Erfinder Stefan Kessler aus Berlin Wilhelmsruh plante vor der Rückabwicklungsanordnung der BaFin auch Queensgold Golf Cups “auf den angesagtesten und besten Golfcourts”, auf denen man Persönlichkeiten aus der Finanz- und Versicherungsbranche treffen könne © Xing

 

Der überteuerte Goldpreis war aber nicht der Grund dafür, dass Stefan Kessler und sein Vertriebsleiter Karsten Senß, der in der Vergangenheit wegen seiner Tätigkeit für den Goldhändler IQ Invest, dessen Chef Georg Neuff wegen Betrugs und Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, und den Stromanbieter Teldafax, das eine 500 Millionen schwere Insolvenz auf Kosten der Kunden hingelegte, bereits hohe Schäden auf dem Kerbholz hat, ihr Produkt jetzt abwickeln müssen.

Das Genick brach den beiden Mittdreißigern aus Berlin das Versprechen das Gold im Queensgold-Sparbuch zu einem festen Preis zurückzukaufen – und zwar mit einem Aufschlag auf den Verkaufspreis. Die notwendigen Renditen wollte Expert Plus durch Goldhandel erzielen. Hierzu sollten die Queensgold-Kunden der Expert Plus GmbH ihr erworbenes Gold als Sachdarlehen zur Verfügung stellen. Vor wenigen Wochen beendete eine Razzia ein ähnliches Geschäftsmodell der Berliner BWF-Stiftung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Bezeichnung Queensgold-Sparbuch und das Rückkaufversprechen sollten den Expert Plus Kunden vermutlich suggerieren, dass die Investitionen so sicher seien, wie das altbekannte Sparbuch bei einer Bank, warf jedoch auch Fragen nach der Erlaubnispflicht der Geschäfte auf. Die BaFin stimmte mit dem jüngsten Entscheid zum Thema Expert Plus vom 25. Februar der Position von GoMoPa, dass es sich um ein Einlagengeschäft handelt, zu und verdonnerte die Goldhändlerin zur Rückabwicklung aller Queensgoldverträge. In einer Verbrauchermitteilung vom 24. April 2015 teilt die BaFin mit:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Expert Plus GmbH, Berlin, mit Bescheid vom 25. Februar 2015 aufgegeben, das von ihr ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Expert Plus GmbH nahm Publikumsgelder entgegen, um damit Gold zu erwerben. Sie versprach bei Vertragsschluss den Rückkauf des Goldes unabhängig von Kursschwankungen zu einem festen Rücknahmepreis. Die Expert Plus GmbH betreibt hierdurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Die Expert Plus GmbH hatte beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des gegen den Bescheid der BaFin eingelegten Widerspruchs beantragt. Das Gericht hat den Antrag mit Beschluss vom 9. April 2015 abgelehnt.

BaFin-Bescheid gegen die Expert Plus ist der Schlussstrich eines monatelangen Rechtsstreits zwischen GoMoPa.net und dem Goldhändler.

 




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