Aurimentum.de30. Juli 2021 | 7:23 | Lesedauer ca. 2 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

Aurimentum.de R & R Consulting GmH: Handelsverbot für Goldkauf mit Treuerabatt


Im Herbst letzten Jahres bezeichnete sich der oberfränkische Goldhändler Aurimentum.de aus Kulmbach noch in einem Gastbeitrag auf Cash.Online als

Spezialist für Sicherheit, die Gold wert ist.

 

 

Auftritt der geschäftsführenden Gesellschafter Reinhard Fuchs (links) und Reinhard Scherm auf Aurimentum-TV © Pressefoto Aurimentum.deAuftritt der geschäftsführenden Gesellschafter Reinhard Fuchs (links) und Reinhard Scherm auf Auri ... mehrAuftritt der geschäftsführenden Gesellschafter Reinhard Fuchs (links) und Reinhard Scherm auf Aurimentum-TV © Pressefoto Aurimentum.de

 

Die Spezialität des Goldhändlers bestand seit 2014 in einem Goldsparplan, bei dem man nach 2 Jahren für 8 Prozent der Ansparsumme einen Bonus in Form von Gold erhält.

Nicht nur, dass der 8prozentige Bonus reine Augenwischerei war, weil Aurimentum das Gold von vornherein mit einem Aufschlag von 30 Prozent verkaufte, wie GoMoPa berichtete.

Auch die Finanzmarktaufsicht BaFin warnte die Anleger im Oktober 2020 vor einem Goldkauf mit Treuebonus bei der hinter der Goldmarke Aurimentum stehenden R & R Consulting und den beiden Teilhabern und Geschäftsführern Reinhard Fuchs (64) aus Kulmbach und Reinhard Scherm (49) aus Stadtsteinach.

Denn eine in Aussicht gestellte Rendite auf Gold erfordert laut BaFin einen Verkaufsprospekt.

Die Goldhändler Fuchs und Scherm nannten das Produkt einfach von Goldkauf mit Treuebonus in Goldkauf mit Treuerabatt um. Und reichte keinen Verkaufsprospekt bei der Aufsicht ein.

Der BaFin reichte es: Sie erteilte ein Handelsverbot.

Am 30. Juli 2021 gab die BaFin öffentlich bekannt, dass sie der R & R Consulting GmbH das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung “Goldkauf mit Treuerabatt” und auch unter der vorherigen Bezeichnung “Goldkauf mit Treuebonus” unter der Marke Aurimentum wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Daher dürfe die R & R Consulting GmbH keine “sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung gewährt oder in Aussicht stellt” im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alt. 1 VermAnlG zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Die Goldhändler Scherm und Fuchs könnten das Problem eigentlich ganz leicht aus der Welt schaffen – mit einem Verkaufsprospekt.

Die Veröffentlichung eines Prospektes sei sehr aufwendig, argumentierte R & R mal gegenüber ihren 4.000 Kunden.

Aber es ist wohl eher so, dass die 2019er Bilanz, die im Prospekt veröffentlicht werden müsste, so schlimm ausfiel, dass Fuchs & Scherm sie lieber unter Verschluss halten.

Und wie der Zufall es will: Reinhard Scherm hat versehentlich die geheimgehaltene Bilanz 2019 jemandem zugesandt, welcher sie an GoMoPa mit den Worten weiterleitete:

Hallo Redaktionsteam von Gomopa,

Ihr berichtet zurzeit sehr intensiv über Goldanbieter.

Ich denke, dann interessiert Euch auch die überschuldete Bilanz der Aurimentum.

Die Goldhandelsplattform Aurimentum.de sprach in ihrem Flyer und spricht auf ihrer Angebotsseite noch immer von “Sicherheit aus purem Gold”, obwohl ihre Anwältin gegenüber der Samstags-Zeitung einräumte, dass sie gar kein Gold der Kunden lagert. Nun denn…




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